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Unterbringung:

Kurtaxe

Die neun Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald (Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden) erheben zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung zu Kur- und Erholungszwecken sowie zur Gästebetreuung bereitgestellte Einrichtungen eine Kurtaxe. Maßgebend hierfür sind die aktuellen Satzungen, einzusehen auf der jeweiligen Gemeindehomepage.

Befreiungen der Kurtaxe erfahren Sie aus den örtlichen Kurtaxesatzungen. (Änderungen vorbehalten, Stand Januar 2022)

Der Tourismusbeitrag (Kurtaxe) beträgt je Person und Aufenthaltstag ganzjährig:
(Änderungen vorbehalten, Stand Januar 2022)
Kinder bis einschließlich dem 6. Lebensjahr sind von der Kurtaxe befreit (bis zum 6. Geburtstag), ebenso Gäste, die sich beruflichen Gründen in der Schwarzwaldregion Belchen aufhalten. Letztere erhalten aber dafür keine KONUS Gästekarte.
Gäste mit einem Behinderungsgrad von 100 Prozent sind grundsätzlich von der Kurtaxe befreit. Dies gilt auch für deren Begleitperson. Gäste mit einem Behinderungsgrad zwischen 60 und 99 Prozent erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent.
Der An- und Abreisetag wird bei der Berechnung der Kurtaxe als ganzer Tag gewertet.

Die Kurtaxe Satzung zum Download