Sicher urlauben in Corona Zeiten
Wichtige Informationen für einen sorgenfreien Aufenthalt
Liebe Gäste,
weiterhin gilt es in Baden- Württemberg ein paar Corona- und Schutzmaßnahmen zu beachten:
Stand: 30. Januar 2023
weiterhin gilt es in Baden- Württemberg ein paar Corona- und Schutzmaßnahmen zu beachten:
- Die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) endet zum 01.02.2023.
 - Für den öffentlichen Personenfernverkehr wird das Tragen einer FFP2 Maske vorgeschrieben.
 - In medizinischen Bereichen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen etc. ist für Patienten und Besucher ebenfalls eine FFP2 Maske Pflicht.
 - In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen u. ä. bleibt auch weiterhin die Testpflicht für Besucher und Aufnahmepatienten.
 - Wer sich testen lassen will, der kann dies an einer der Corona-Teststellen vor Ort tun. Bitte beachten Sie, dass viele Teststellen keine PCR-Tests anbieten, diese sind nur bedingt in unsrer Region möglich. Auch sind seit 30.06.2022 die Bürgertests nicht mehr für alle Personengruppen kostenfrei. Eine Übersicht erhalten Sie durch einen Klick hierauf.
 - Wir empfehlen weiterhin die bekannten AHA-Regeln.
 
Stand: 30. Januar 2023
